Für Mensch und Tier

Silvester: Simple Regeln für ein sicheres Feiern

Steiermark
28.12.2024 06:00

Der Anschlag in Magdeburg steckt auch den Steirern noch in den Knochen. Nicht nur in Sachen Terror steht der Jahreswechsel unter einem besonderen Stern, auch das Einmaleins der sicheren Knallerei sollte beachtet werden.

„Die berühmte hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“, sagt Polizei-Sprecher Heimo Kohlbacher und meint damit die latente Terrorgefahr, die durch die schrecklichen Geschehnisse in Magdeburg kurz vor Weihnachten einmal mehr in Erinnerung gerufen wurde. Das Innenministerium sieht die heimischen Feier-Hotspots freilich prinzipiell „gut geschützt“.

„Robuster Raumschutz“
In der Steiermark wurden die Polizisten zu den Feiertagen erneut für die Lage sensibilisiert, es gelten die bewährten Maßnahmen, von denen viele für die Bevölkerung gar nicht sichtbar seien – etwa Fußstreifen und Beamte in Zivil. Poller und Betonblöcke wurden schon vor Wochen rund um die Weihnachtsmärkte aufgestellt, dazu komme der „robuste Raumschutz“: schwer bewaffnete Einsatzkräfte, die stets in der Nähe von Menschenansammlungen bereitstünden.

Sprecher Heimo Kohlbacher erklärt die Schutzmaßnahmen der steirischen Polizei zu Silvester. (Bild: Pail Sepp)
Sprecher Heimo Kohlbacher erklärt die Schutzmaßnahmen der steirischen Polizei zu Silvester.

Scherzartikel ab zwölf Jahren überall gestattet
Anders verhält es sich beim Thema Feuerwerke, wo in erster Linie die Eigenverantwortung gefragt ist. Die Regeln sind schnell erklärt und haben sich im Vergleich zu den Vorjahren auch nicht verändert: Scherzartikel wie Wunder- und Leuchtkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerke oder Miniknallfrösche (Kategorie F1) sind grundsätzlich ab zwölf Jahren erlaubt. Alles, was darüber hinausgeht, hat im Ortsgebiet bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen grundsätzlich nichts verloren.

F2 bis F4 im Ortsgebiet verboten
Dazu zählen die Knaller-Klassen F2 bis F4. Die darunter fallenden Produkte reichen von Vulkanen und Leuchtbatterien (Kategorie F2, grundsätzlich ab 16 Jahren erlaubt, außer im Ortsgebiet) über „Mittelfeuerwerke“ wie sogenannte Sonnen (erlaubt ab 18 Jahren mit Pyrotechnikausweis) bis zu Großfeuerwerken, etwa den berüchtigten Kugelbomben. Bürgermeister können für ihre Gemeinde zwar eine Ausnahmeregelung erlassen, davon wurde in den vergangenen Jahren aber kaum Gebrauch gemacht und auch heuer dürfte das laut Letztstand in der Steiermark nirgendwo der Fall sein.

Die Regeln im Überblick (Bild: APA)
Die Regeln im Überblick

Ein Komplettverbot aller pyrotechnischen Gegenstände herrscht in der Nähe von gefährdeten Orten wie etwa Tankstellen. Die Verwendung von Pyrotechnik sowie rein akustischen Knallern ist weiters im Umfeld von Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und -gärten untersagt. Nicht zuletzt sind, wie auch die Vernunft gebieten sollte, Feuerwerkskörper der Kategorien F2 bis F4 in geschlossenen Räumen verboten.

Diesen VW-Transporter voller Knallerei zog die Polizei jüngst an der oberösterreichisch-tschechischen Grenze aus dem Verkehr. (Bild: LPD OOE Michael Dietrich)
Diesen VW-Transporter voller Knallerei zog die Polizei jüngst an der oberösterreichisch-tschechischen Grenze aus dem Verkehr.

„Empfindliche Strafen“ drohen
Trotz aller Prävention geht die steirische Polizei davon aus, „auch heuer wieder mit der nicht erlaubten Verwendung von Pyrotechnik beschäftigt zu sein“. Eine lückenlose Überwachung der Bestimmungen werde nicht möglich sein, wer die Vorschriften missachte, müsse dennoch mit „empfindlichen“ Strafen rechnen. Nicht zuletzt appelliert die Polizei, Feuerwerkskörper nur bei österreichischen, zertifizierten Händlern zu erwerben.

Lauteste Nacht des Jahres
Tierwelt braucht Ruhe und Respekt

Alle Jahre wieder: Für Tiere ist der Jahreswechsel eine besonders belastende Zeit. Die steirische Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl appelliert, Respekt und Empathie walten zu lassen.

Das Um und Auf: Haustiere sollten keinesfalls alleine gelassen werden, sondern Ruhe und Nähe vermittelt bekommen. Wer aus Erfahrung weiß, dass sein Liebling empfindlich auf Lärm und Lichtblitze reagiert, sollte diesem einen behaglichen Rückzugsort schaffen, zum Beispiel ein dem Tier bekanntes, möglichst abgedunkeltes Zimmer. Dasselbe gilt für Fress- und Schlafplatz sowie Katzenklo, die sich nicht in Fensternähe befinden sollten. Manchmal kann es helfen, Radio oder Fernseher mit dezenter Lautstärke aufzudrehen. Wenn man vor die Tür muss, sollten Gassirunden auf jeden Fall angeleint erledigt werden.

Die steirische Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl (Bild: Pail Sepp/Sepp Pail)
Die steirische Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl

Während die Situation im häuslichen Bereich mit einfachen Maßnahmen unter Kontrolle gehalten werden kann, ist das bei Wildtieren nicht so einfach möglich. Hier kann durch Raketen und Knaller eine derartige Panikstimmung aufkommen, dass für Fluchtverhalten die letzten Energiereserven aufgewendet werden. Im äußersten Fall führt das zum Erschöpfungstod. „Tierfreunden sollte klar sein, dass ein leiser Jahreswechsel einem lauten Getöse vorzuziehen ist“, bringt es Ombudsfrau Schlögl auf den Punkt.

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