"Alleingang"

Kopftuchverbot: Institut stellt sich gegen Steirer

Österreich
15.03.2017 18:27

Das steirische Berufsförderungsinstitut bfi sorgte am Mittwochvormittag für Schlagzeilen: Die Einrichtung hatte als erster Arbeitsplatz Österreichs - und nur wenige Stunden nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs - beschlossen, das Tragen von muslimischen Kopftüchern zu verbieten. Doch das Institut bleibt mit seinem Verbots-Vorstoß vorerst allein: Der Dachverband der Berufsförderungsinstitute, das bfi Österreich, distanzierte sich noch am Abend von der Entscheidung und sprach von einem "Alleingang" der Steirer.

Kärntner WIFI-Chef: "Verbote sind einfallslos und rückständig"
"Bildungseinrichtungen haben meiner Auffassung nach mit gutem Beispiel voranzugehen. Verbote sind einfallslos und rückständig", sagte etwa Andreas Görgei, Chef des WIFI Kärnten. Nun stellte sich auch der Dachverband bfi Österreich gegen das von der Bildungseinrichtung in der Steiermark ausgesprochene Verbot.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Auch BFI Österreich gegen Bekleidungsvorschriften
Diese sofortige Reaktion der Steirer auf das EuGH-Urteil, das den Dienstgebern ein Verbot religiöser Symbole ermöglicht, sei ein Alleingang, stellte der Dachverband in einer Aussendung fest. Das bfi Steiermark sei eine eigenständige Einrichtung und für seine Geschäftspolitik selbst verantwortlich. Im Dachverband sei man allerdings der Auffassung, dass es weder für Kursteilnehmer noch für Mitarbeiter des bfi Bekleidungsvorschriften geben sollte - abgesehen von sicherheitstechnischen.

Für die Beschäftigung am bfi seien ausschließlich Qualifikationen und Kompetenzen ausschlaggebend, wird in der Aussendung zudem betont. Diversität sehe man grundsätzlich als Bereicherung, "Religion sehen wir hingegen als reine Privatsache". Daher bietet das bfi seit jeher keine Kurse mit religiösen Inhalten an und untersagt jedwede Werbung für solche Zwecke.

"Wir sind davon überzeugt, dass eine freie Gesellschaft und die damit verbundenen Werte nicht mit Verboten zu verteidigen sind", so das bfi Österreich.

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