Nach Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat sich am Donnerstag auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) für den Initiativantrag zur Aufhebung des geplanten generellen Rauchverbots im Nationalrat rechtfertigen müssen. In seiner ersten „Fragestunde“ als Regierungschef begründete Kurz den Schritt zum wiederholten Male mit dem Koalitionsvertrag zwischen ÖVP und FPÖ. Für diese Begründung erntete der Kanzler zahlreiche böse Zwischenrufe. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) musste mehrmals zur Ordnung rufen.
Bei Regierungsvereinbarungen müsse man Kompromisse eingehen, an die sich die Koalitionspartner zu halten hätten. Angesichts des erfolgreichen Volksbegehrens gegen die Aufhebung des Rauchverbots betonte Kurz allerdings, er und die gesamte Bundesregierung hätten Respekt vor Menschen, die sich derart engagieren. Man werde sich im Anschluss in der Regierung damit beschäftigen und das Begehren werde auch im Parlament behandelt werden.
Wird Rauchverbot-Aus Fall für den VfGH?
Die Opposition erwägt nun den Gang zum Verfassungsgerichtshof. SPÖ, NEOS und die Liste Pilz wollen prüfen, ob die Einschätzung des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk tatsächlich Gewicht hat. Er betrachtet die bestehende Regelung, die nun weitergeführt werden soll, kritisch. Funk hatte gegenüber Medien mehrere Argumente vorgebracht, die eine Prüfung durch den VfGH zulassen würden.
Zum einen könnte der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden, denn mit der aktuellen Regelung im Arbeitnehmerschutzgesetz sind Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe beim Schutz vor Zigarettenrauch am Arbeitsplatz ausgenommen. Dass eine Berufsgruppe ausdrücklich nicht vor dem schädlichen Tabakrauch geschützt wird, könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. „Wenn so ein Fall vor dem VfGH landet, sind die Chancen groß, dass das Arbeitnehmerschutzgesetz in diesem Punkt gekippt wird“, sagte Funk den „Salzburger Nachrichten“. Weiters hält er die Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich für möglicherweise wirkungslos - jedenfalls unterstreiche das eine Studie der Medizinischen Universität Wien. Aus ihr gehe hervor, dass bei einem Großteil der überprüften Lokale die Trennung der Bereiche offenbar nicht funktioniere.
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