Kritik an U-Ausschuss

Maurer: „Grüne hätten diese Fehler nicht gemacht“

Politik
21.01.2020 22:57

Der Nationalrat macht am Mittwoch den Weg zum U-Ausschuss in der Casinos-Affäre frei. Allerdings wird das Gremium nicht vollständig mit jenem Antrag eingesetzt, den SPÖ und NEOS eingebracht haben, sondern mit einem von ÖVP und Grünen eingekürzten - was die Oppositionsparteien zum Schäumen bringt und vor allen die Grünen ins Visier der Kritik geraten ließ. Die Klubchefin der Grünen, Sigrid Maurer, verteidigte die Vorgehensweise am Dienstagabend. Sie sieht den Verfassungsgerichtshof am Zug, der hier die rechtliche Lage klären müsse. Es sei gesetzlich festgehalten, dass es nicht zulässig ist, mehrere Themen in einem U-Ausschuss zu sammeln, so Maurer im ORF. 

In der „ZiB 2“ sagte Maurer, hätten die Grünen den Untersuchungsgegenstand selbst formuliert, hätten sie „diese Fehler nicht gemacht“. Damit spielte die Grüne auf die vielen Themen an, die SPÖ und NEOS mit dem U-Ausschuss untersuchen wollen. Beim Regierungsantrag war am Dienstag wie berichtet aufgefallen, dass dieser vom SPÖ-NEOS-Plan „betreffend mutmaßliche Käuflichkeit“ der türkis-blauen Vorgängerregierung stark abweicht. So werden etwa die Casinos-Affäre samt möglichem Postenschacher, aber nicht Gesetze oder Postenbestellungen im Allgemeinen unter die Lupe genommen.

Die Klubchefs von Grün und Türkis, Sigrid Maurer und August Wöginger, gegen die Opposition (rechts: NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger) (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Die Klubchefs von Grün und Türkis, Sigrid Maurer und August Wöginger, gegen die Opposition (rechts: NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger)

NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger zeigt sich „enttäuscht“, der rote Klubchef Jörg Leichfried sieht eine grüne Wandlung von „Aufdecker- zu Zudecker-Partei“. Die Minderheitsfraktionen werden sich nun an den Verfassungsgerichtshof wenden, um auch die von der Koalition herausgestrichenen Passagen noch zum Untersuchungsgegenstand zu machen.

Maurer: „Müssen rechtliche Klarheit haben“
Grünen-Klubchefin Maurer dazu am Dienstagabend in der „ZiB 2“: Die ganze Sache sei „eigentlich recht einfach“, sie sieht den Verfassungsgerichtshof am Zug, der hier rechtliche Klarheit herstellen müsse. Sowohl ÖVP als auch Grüne vermissen im U-Ausschuss-Verlangen den thematischen Zusammenhang. Die ÖVP hat in dieser Sache auch ein Rechtsgutachten des Grazer Uni-Juristen Christoph Bezemek eingeholt. Dieser vermisst im Verlangen inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte und ortet nur lose miteinander verknüpfte Einzelvorgänge.

Die neu gewählte Klubchefin der Grünen, Sigrid Maurer (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Die neu gewählte Klubchefin der Grünen, Sigrid Maurer

Dass - wie im rot-pinken Verlangen selbst festgehalten - „geschätzt 60 Prozent“ der Regierungsvorlagen der türkis-blauen Regierung umfasst sein sollen, stehe im Konflikt mit der in der Verfassung verlangten Bestimmbarkeit und Abgrenzbarkeit. Schon allein der Titel des Verlangens „betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ mache das deutlich. Die Grünen sehen ein weiteres Problem: Ein Untersuchungsgegenstand müsse so formuliert sein, dass für die Behörden klar erkennbar sei, welche Akten sie liefern müssen. Das sei hier nicht der Fall.

Wolf konfrontiert Maurer mit Kogler-Zitat
Von ORF-Anchorman Armin Wolf damit konfrontiert, dass der Grünen-Chef und nunmehrige Vizekanzler der türkis-grünen Regierung Werner Kogler noch im Februar 2019 in einer Aussendung wissen ließ, dass ein umfassender Ausschuss seiner Ansicht nach nicht zu ausufernd werden könnte, um konstruktiv zu arbeiten, brachte Maurer die geänderte Gesetzeslage ins Spiel. Es mache keinen Unterschied, ob man „sechs Ausschüsse hintereinander“ abhalte oder in einem Ausschuss die Themen „Stufe für Stufe“ abarbeite, hatte Kogler damals erklärt. Jetzt sehe die Sache anders aus, weshalb es umso mehr notwendig sei, hier Rechtssicherheit herzustellen, so Maurer.

Bald ist wieder Ausschuss-Zeit. (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Bald ist wieder Ausschuss-Zeit.

Es gebe zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, stellte sie fest - jene der Opposition und jene der Koalition. Den Grünen falle auch „kein Zacken aus der Krone“, wenn festgestellt werde, dass SPÖ und NEOS Recht haben, sagte Maurer. Es gehe lediglich darum, Klarheit zu schaffen.

SPÖ und NEOS haben 14 Tage Zeit, während des schon anlaufenden U-Ausschusses den Verfassungsgerichtshof mit ihrem Verlangen zu befassen, der dafür vier Wochen Zeit hat. Gibt er den von ihnen geforderten Untersuchungsgegenständen recht, so könne man die zusätzlichen Punkte sofort in den laufenden U-Ausschuss übernehmen und mit untersuchen, hieß es seitens der Regierungsfraktionen. De facto gäbe es dann nur einige Wochen Verzögerung bei der Aktenbeschaffung.

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