Corona-Krise

Budgetausschuss segnete nächstes Paket ab

Politik
20.03.2020 07:51

Der Budgetausschuss hat das neue Paket zur Bekämpfung der Corona-Krise abgesegnet, womit einem Beschluss am Freitag im Nationalrat und am Samstag im Bundesrat nichts mehr im Weg stehen dürfte. Das 39 Gesetzesänderungen und fünf neue Gesetze umfassende Regelwerk ist umfassend, hemmt in der Justiz Fristen, ermöglicht einen flexibleren Einsatz von medizinischem Personal und legt die Bedingungen für Kurzarbeit und den vor allem für Kleinunternehmer relevanten Krisenfonds fest.

Zufrieden mit dem Gesetzeswerk war die Opposition nicht, geht aus einem Bericht der Parlamentskorrespondenz hervor. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer kritisierte etwa, dass der Krisenfonds über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird. Das Finanzamt erschiene ihm als die logischere Variante. Auch die NEOS bemängelten die entsprechende Regelung. FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs hatte ebenfalls kein gutes Gefühl dabei, dass Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, an die Wirtschaftskammer weitergeleitet werden.

Symbolbild (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Symbolbild

Die FPÖ stimmte ungeachtet dessen weiten Teilen des Gesetzespakets zu. Mit einem Antrag auf getrennte Abstimmung brachte die SPÖ zum Ausdruck, dass sie mit einigen Gesetzeselementen nicht einverstanden ist. Die NEOS wollten das Gesetzespaket in der derzeitigen Form nicht unterstützen, eine Zustimmung im Plenum am Freitag wurde vonseiten der Oppositionsfraktion allerdings nicht ausgeschlossen.

Sozialversicherungsfonds für Künstler
Herausgefallen ist eine Klarstellung, wonach die gewährten Hilfen steuerfrei sind. Dies sei ohnehin gegeben und müsse daher nicht extra ins Gesetz geschrieben werden, heißt es. Den von Einnahmenausfall betroffenen Künstlern werden über den Künstler-Sozialversicherungsfonds bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Durch Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sollen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds 60 Millionen Euro in die Österreichische Gesundheitskasse fließen.

(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Dem Bildungsminister wird die Möglichkeit eingeräumt, durch die Festlegung von Aufnahmeprüfungsterminen in die Autonomie der Hochschulen einzugreifen. Für Zivildiener wird die Möglichkeit geschaffen, sie in einem erweiterten Tätigkeitsfeld einzusetzen. Die Erhöhung der Tabaksteuer wird aufgeschoben, Länder erhalten mehr Geld für Pflege, Arbeitnehmer können in Zwangsurlaub geschickt werden, wenn ihr Betrieb steht.

Beschluss künftig per Videkonferenz
Der Ministerrat wird gemäß der Gesetzesänderung auch per Videokonferenz beschlussfähig sein. VfGH, VwGH und Oberster Gerichtshof können ebenfalls Entscheide fällen, ohne persönlich zusammentreten zu müssen. Die zuständigen Behörden können künftig an Mobilfunkbetreiber den Auftrag erteilen, SMS in Krisensituationen zu versenden.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Mittels Abänderungsantrag wurde im Ausschuss noch klargestellt, dass etliche Sondermaßnahmen, die in vielen Fällen den Ressortchefs zusätzliche Kompetenzen geben, bis Jahresende befristet sind. Beim Härtefallfonds für Kleinunternehmer wurde eine Frist mit Ende 2021 eingezogen.

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