Das Gesetz zur „Mindestsicherung neu“ - in der Steiermark heißt es Sozialunterstützungsgesetz und ersetzt das alte Sozialhilfegesetz - geht heute in Begutachtung. Die Steiermark ist das dritte Bundesland nach Oberösterreich und Niederösterreich, das das Gesetz aus Zeiten der ehemaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) umsetzt. Alleinerziehende profitieren künftig.
Die Länder und der Verfassungsgerichtshof hätten dem Gesetz die „Giftzähne gezogen“, sagte Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) zu dem ungeliebten Gesetz, bei dem das Land in der Umsetzung nur wenig Spielraum hat. Die Giftzähne waren etwa die Schlechterstellung von Familien mit vielen Kindern und Personen mit schlechten Deutschkenntnissen. Mit Minister Rudolf Anschober (Grüne) habe es gute Gespräche gegeben - am Gesetz hat sich jedoch nichts geändert.
„In Summe wird das Gesetz billiger sein“, sagt Kampus. Was dabei aber nicht eingerechnet ist, sind die steigenden Zahlen von Beziehern wegen der Corona-Krise. Außerdem steigt der Verwaltungsaufwand um rund 40 Prozent, weil das System ein komplexeres ist.
Was man nicht abwenden konnte, ist der „Wermutstropfen“ beim Wohnen. Hier werden fortan nur jene begünstigt, die hohe Kosten für Mieten bezahlen, etwa in Städten. Profitieren werden jedenfalls die Alleinerzeihenden: Sie bekommen einen Bonus. Ziel sei es, so Kampus, die Empfänger der Sozialhilfe so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen.
Das sind die wichtigsten Details des Sozialunterstützungsgesetzes in der Steiermark:
Das Gesetz tritt frühestens Anfang 2021 in Kraft. Davor muss es noch in den Landtag und in Ausschüsse. Aktuell gibt es in der Steiermark 16.075 Sozialhilfe-Bezieher, 4300 davon bekommen die vollen 917 Euro.
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