Geht es nach der SPÖ, sollen Luxuspensionen nicht um die volle Inflationsanpassung erhöht werden. Die Anpassung der Ruhensbezüge mit dem gesetzlichen Wert von 9,7 Prozent soll nur bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2023: 5850 Euro) erfolgen. Bei Pensionen darüber läge die Deckelung somit bei 567 Euro. Für den dafür nötigen Beschluss im Nationalrat brauchen die Sozialdemokraten eine Zweidrittelmehrheit.
„Es geht nicht, dass wir darüber diskutieren, ob wir uns eine Pensionsanpassung für Leute mit einer kleinen Pension leisten können, während Luxuspensionen um knapp zehn Prozent erhöht werden sollen“, rechtfertigte die stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Julia Herr den Vorstoß. Eine Luxuspension von 10.000 Euro würde dadurch um rund 5650 Euro pro Jahr weniger erhöht als nach dem bisherigen Modell, rechnete die SPÖ vor.
Die Grenze der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage sei bereits mehrmals für das Abschneiden der prozentuellen Anpassung herangezogen worden, so die Argumentation. Dies sei etwa 2017, 2019 und 2022 (jeweils für die Erhöhung im darauffolgenden Jahr) der Fall gewesen.
Finanzminister plant Gespräche in der Koalition
Vage offen gezeigt für eine derartige Maßnahme hatte sich davor bereits Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Im „Profil“-Interview meinte er, dass er sich vorstellen könne, „sehr hohe Pensionen in geringerem Ausmaß zu erhöhen“. Er wolle in der Koalition über „Luxuspensionen“ sprechen.
Der gesetzliche Richtwert zur Anpassung der Pensionen fußt auf der durchschnittlichen Steigerung des Verbraucherpreisindex. Die Berechnung erfolgt durch das zuständige Sozialministerium auf Basis der von Statistik Austria verlautbarten Inflationsraten. Herangezogen werden für die Anpassung kommende Jahr jene von August 2022 bis Juli 2023.
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