Nach der Berichterstattung der „Krone“ macht der sozialdemokratische Pensionistenverband (PVÖ) jetzt Druck auf die Regierung, den Pensionsjahrgang 2025 nicht im Regen stehenzulassen. PVÖ-Präsident Peter Kostelka erklärt im „Krone“-Interview, warum Neupensionisten hohe Verluste drohen und was jetzt dagegen getan werden muss.
Wie die „Krone“ berichtet hat, drohen allen, die im kommenden Jahr ihren Ruhestand antreten, über ihr gesamtes Pensionsleben Verluste von bis zu 33.000 Euro. Peter Kostelka, SPÖ-Urgestein, Ex-Volksanwalt und jetziger Präsident des Pensionistenverbands, erklärt, wie sich das verhindern lässt.
„Krone“: Allen, die 2025 in Pension gehen, drohen empfindliche Verluste. In welcher Höhe?
Peter Kostelka: Wenn die Regierung nichts tut, sind das viele tausend Euro für alle Betroffenen.
Was sind die Gründe dafür?
Die hohen Verluste stammen aus zwei Faktoren. Erstens aus der sogenannten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung und zweitens aus der fehlenden Schutzklausel am Pensionskonto. Die Regierung muss also rasch handeln, denn die neuen Pensionisten dürfen nicht die Dummen sein!
Was bedeutet Aliquotierung?
Das ist die von der aktuellen Regierung eingeführte unselige Regelung, wonach der Monat des Pensionsantritts entscheidend ist, wie hoch die erste Pensionsanpassung im Folgejahr sein wird. Wer im Jänner in Pension geht, bekommt im Folgejahr noch die volle Pensionserhöhung. Wer im Februar in Pension geht, erhält nur noch 90 Prozent, im März nur noch 80 Prozent und so weiter. Wer erst im November oder Dezember 2025 in Pension geht, erhält Anfang 2026 gar keine Pensionserhöhung. Das ist unfair und ungerecht.
Was fordern Sie?
Dass diese völlig unlogische Regelung endgültig und dauerhaft abgeschafft wird - und zwar zum ehest möglichen Zeitpunkt.
Von dieser Regelung sind ja Frauen besonders betroffen …
Ja, weil wegen der Anhebung des Frauenpensionsalters – jedes Jahr um ein halbes Jahr – die meisten Pensionsstichtage für Frauen jetzt ins zweite Halbjahr fallen. Mit der Folge, dass sie bei ihrer ersten Pensionserhöhung weniger oder gar nichts erhalten.
Wer 2024 in den Ruhestand geht, erhält eine zusätzliche „Aufwertung“ der Pension im Ausmaß von 6,2 Prozent …
Richtig, diese sogenannte Schutzklausel war notwendig, weil die letzte Pensionserhöhung zum 1. Jänner 2024 mit 9,7 Prozent um ebendiese 6,2 Prozent höher war als die Aufwertung der Beträge am Pensionskonto, die nur 3,5 Prozent betrug. Ohne diese Schutzklausel hätten die, die heuer in Pension gehen, dauerhaft hohe Verluste erlitten.
Stand heute sind jene, die 2025 in Pension gehen, die „Gschnapsten“ und haben Nachteile.
Peter Kostelka
Besteht dieses Problem für 2025 weiter?
Ja, weil die Inflation nach wie vor sehr hoch ist. Stand heute gibt es für 2025 noch keine Schutzklausel. Das heißt auf Deutsch gesagt, jene, die 2025 in Pension gehen, sind die „Gschnapsten“ und haben Nachteile.
Was müsste passieren, damit es nicht so weit kommt?
Dass es auch für das kommende Jahr eine Schutzklausel gibt. Ich verlange, dass die Regierung uns als Pensionistenvertreter die Unterlagen dazu unverzüglich vorlegt und das Thema für alle künftigen Zeiten bereinigt. In Zeiten der hohen Inflation ist das unfair und daher brauchen wir eine dauerhafte Schutzklausel, um Verluste zu verhindern.
Warum besteht Zeitdruck?
Für die Schutzklausel braucht man ein Gesetz, das aufgrund einer Regierungsvorlage dem Nationalrat vorgelegt werden muss. Das muss noch jetzt erfolgen, damit das Gesetz im September, noch vor den Wahlen, beschlossen werden kann.
Und bei der Aliquotierung?
Für Änderungen müsste die Regierung eine ASVG-Novelle einbringen, die der Nationalrat bei seinen letzten Sitzungen vor der Wahl, am 18. und 19. September, beschließen müsste.
Klingt, als wäre noch viel Zeit …
Nein, die Zeit drängt: Es geht darum, dass die aktuelle Regierung diese beiden Punkte noch vor den Wahlen erledigen muss! Der Nationalrat tritt aber nur noch vom 3. bis 5. Juli und dann das letzte Mal vor den Wahlen nur mehr einmal im September zusammen. Ideal wäre es, wenn noch vor der Sommerpause eine Klarstellung erfolgt, denn die Menschen, die 2025 in Pension gehen wollen oder müssen, brauchen jetzt Klarheit!
Was passiert, wenn die Regierung nichts tut?
Nach den Wahlen sind Regierungsverhandlungen und es besteht die Gefahr, dass diese wichtigen Beschlüsse untergehen und der Pensionsjahrgang 2025 – rund 110.000 Personen - stark geschädigt wird.
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