Eine neue Verordnung erlaubt in der Steiermark den Abschuss von Problemwölfen – bisher gibt es aber noch keinen Anlassfall. Und ein neues Urteil am Europäischen Gerichtshof könnte den Wünschen vieler Almbauern ohnehin einen Riegel vorschieben.
Ende des Vorjahres zog die Steiermark nach und erließ– nach langer Diskussion und Widerstand von SPÖ-Umweltlandesrätin Ursula Lackner – wie andere Bundesländer auch eine Wolfsverordnung. Diese erlaubt Jägern, Wölfe, die ein Risiko für Menschen darstellen oder nachweislich mehrere Nutztiere getötet haben, innerhalb eines gewissen Zeitraums in einem bestimmten Gebiet zu erlegen.
Bisher musste die Verordnung aber nicht zur Anwendung kommen, bestätigt das Büro von Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) am Donnerstag. Es liegt heuer auch noch kein nachgewiesener Wolfsriss für die Steiermark vor, „wir stehen aber erst am Beginn der Almsaison“. Es gab allerdings schon 78 Meldungen über Wolfssichtungen, in 13 Fällen hat es sich tatsächlich um das Raubtier gehandelt.
EU-Urteil mit Folgen
Fraglich ist aber, ob es überhaupt zu Abschüssen kommen kann bzw. ob diese rechtlich gedeckt sind. Dann der Europäische Gerichtshof sorgt mit einem am Donnerstag bekannt gewordenem Urteil für Aufsehen: Eine Ausnahme vom Abschussverbot sei nur möglich, „wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“.
Konkret wurde über einen Fall in Tirol geurteilt, die Konsequenz trifft aber ganz Österreich. Auch verzögern sich die Bemühungen von konservativen Politikern, etwa der ÖVP, den Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene herabzusenken. Eine für Juni geplante Abstimmung musste verschoben werden, nun könnte es im Oktober soweit sein.
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